Ein Europa, das schützt: Fortschritte bei der Bekämpfung hybrider Bedrohungen

Die Europäische Union und die Mitgliedstaaten haben bei der Bekämpfung hybrider Bedrohungen solide Fortschritte erzielt, indem sie zur deutlichen Erhöhung der Kapazitäten eine Reihe von konzertierten Maßnahmen in verschiedensten Sektoren ergriffen haben. Das geht aus dem neusten Bericht hervor, den die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst heute angenommen haben.

Die 22 Maßnahmen aus dem Gemeinsamen Rahmen für die Abwehr hybrider Bedrohungen von 2016 und der Gemeinsamen Mitteilung über die Stärkung der Resilienz und den Ausbau der Kapazitäten zur Abwehr hybrider Bedrohungen von 2018 reichen von der Verbesserung des Informationsaustauschs über die Stärkung des Schutzes kritischer Infrastrukturen und der Cybersicherheit bis hin zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit unserer Gesellschaft gegen Radikalisierung und Extremismus. Die Mitgliedstaaten haben über den Gemeinsamen Rahmen Unterstützung erhalten, und die Reaktionsfähigkeit der EU auf hybride Bedrohungen wurde unter anderem in einer Reihe von parallelen und koordinierten Übungen mit der NATO erfolgreich erprobt.

Wichtigste Ergebnisse

In dem Bericht werden Fortschritte in zahlreichen Bereichen im Einzelnen aufgezeigt, unter anderen in folgenden:

  • Stärkung der strategischen Kommunikation zur Bekämpfung von Desinformation: Der Aktionsplan zur Bekämpfung der Desinformation, den der Europäische Rat im Dezember 2018 gebilligt hat, ist eine maßgebliche Entwicklung aus den letzten zwölf Monaten. Im März 2019 wurde ein Frühwarnsystem für Desinformation eingerichtet, das den Datenaustausch und die Entwicklung gemeinsamer Reaktionen der Mitgliedstaaten und EU-Organe vereinfachen, eine gemeinsame Lageerfassung ermöglichen und die effiziente Nutzung von Zeit und Ressourcen gewährleisten soll. Im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament richtete das IT-Notfallteam für die EU-Organe (CERT-EU) einen neuen Sicherungsdienst für soziale Medien ein. Dieser Dienst ermöglicht die Erkennung von Identitätsbetrug und nichtamtlichen Inhalten sowie die Entfernung von Inhalten auf Anfrage. Die innerhalb des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) geschaffene Analyseeinheit für hybride Bedrohungen liefert den EU-Entscheidungsträgern weiterhin strategische Analysen.
  • Cybersicherheit und Cyberabwehr: Um Cyberangriffe, die eine Bedrohung für die EU und ihre Mitgliedstaaten darstellen, zu verhindern und auf sie zu reagieren, wurde am 17. Mai eine neue Sanktionsregelung eingeführt. Damit wird das den EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung stehende Instrumentarium für die Cyberdiplomatie erweitert, das GASP-Maßnahmen zur Reaktion auf böswilliges Handeln im Cyberraum enthält. Das Instrumentarium wurde seit dem letzten Fortschrittsbericht mehrfach eingesetzt, zuletzt durch die Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU am 12. April. Zudem wurde eine Reihe von Projekten und Maßnahmen zur Förderung der Cybersicherheit angenommen, darunter im April 2019 die sektorspezifischen Leitlinien zur Cybersicherheit im Energiebereich, in denen die wichtigsten Maßnahmen herausgearbeitet wurden, die von den Mitgliedstaaten und den Energieversorgern zur Wahrung der Cybersicherheit und zur Vorbereitung auf mögliche Cyberangriffe ergriffen werden müssen. Mehrere Mitgliedstaaten entwickeln darüber hinaus im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit zwei Projekte im Bereich der Cyberabwehr oder tragen dazu bei.
  • Chemische, biologische, radiologische und nukleare Risiken: Die Kommission hat in Zusammenarbeit mit einer Reihe von Mitgliedstaaten eine geheime Liste mit über 20 bedenklichen chemischen Stoffen erstellt. Sie steht außerdem weiterhin mit privaten Akteuren der Lieferkette in Kontakt, um bei der Reaktion auf sich entwickelnde Bedrohungen durch chemische Stoffe, die als Ausgangsstoffe dienen können, zusammenzuarbeiten. Der Rat hat im Oktober 2018 eine eigenständige Sanktionsregelung für den Einsatz chemischer Waffen eingeführt, in deren Rahmen im Januar 2019 Sanktionen gegen neun Personen und eine Organisation verhängt wurden. Diese unterliegen nun Reisebeschränkungen, ihre Vermögenswerte sind eingefroren und es ist verboten, ihnen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten im April 2019 beschlossen, die Kerntätigkeiten der Organisation für das Verbot chemischer Waffen zu unterstützen und für den Zeitraum 2019 - 2022 Finanzmittel in Höhe von 11,6 Mio. EUR für die Bekämpfung der Straflosigkeit und des wieder zunehmenden Einsatzes chemischer Waffen, den Aufbau von Kapazitäten und den Ausbau des Labors der Organisation zu einem Zentrum für Chemie und Technologie bereitzustellen. Das Zentrum soll dann über mehr Kapazitäten zur Überprüfung chemischer Stoffe und für die Forschung verfügen sowie zum Aufbau der Kapazitäten beitragen.
  • Schutz kritischer Infrastrukturen: Die Kommission hat in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Entwicklung von Anfälligkeitsindikatoren für die Resilienz und den Schutz kritischer Infrastrukturen vor hybriden Bedrohungen abgeschlossen. Die Kommission bemüht sich außerdem weiterhin in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und mit Drittländern um die Diversifizierung der Energiequellen, etwa durch mehr geographische Diversifizierung mittels höherer Einfuhren von Flüssigerdgas (LNG) aus den Vereinigten Staaten in die EU sowie durch Erschließung des Potenzials vorrangiger Vorhaben wie des südlichen Gastransportkorridors und der Entwicklung des Gaskorridors im östlichen Mittelmeerraum.

Schlussfolgerungen

Eine Haupterrungenschaft ist die Annahme zahlreicher Legislativvorschläge zur Unterstützung der Bemühungen auf nationaler und EU-Ebene. Die Verordnung über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der EU ist hier ein aktuelles Beispiel. Sanktionsregelungen im Chemie- und im Cyberbereich ergänzen nun die Gegenmaßnahmen. Die Bekämpfung von Desinformation, der Schutz von Wahlen, Cybersicherheit und die Zusammenarbeit mit der Verteidigungsindustrie sind nur einige der betroffenen Bereiche.

Die Zusammenarbeit in und zwischen den Einrichtungen der EU - Organen, Dienststellen und Agenturen - ist und bleibt ein entscheidender Faktor, um in Bezug auf hybride Bedrohungen beständige Fortschritte zu erzielen. Die Zusammenarbeit mit Partnerländern in diesem Bereich wurde intensiviert: In sieben Partnerländern in der Nachbarschaft der EU wurden Untersuchungen über hybride Risiken in die Wege geleitet.

Dasselbe gilt für die Zusammenarbeit mit strategischen internationalen Partnern wie der NATO, auch im Rahmen des Kompetenzzentrums für die Abwehr hybrider Bedrohungen in Helsinki, und für die Zusammenarbeit mit Drittländern in multilateralen Formaten, insbesondere den G7.

Eine enge Koordinierung zwischen den Einrichtungen der EU und den Mitgliedstaaten, die auf der Grundlage eines gesamtgesellschaftlichen Ansatzes erfolgt, d. h. unter Einbeziehung von Regierung, Zivilgesellschaft, Privatwirtschaft, einschließlich Medien und Online-Plattformen, bildet den Kern der EU-Politik zur Abwehr hybrider Bedrohungen.

Hintergrund

Das Thema Sicherheit hat seit Beginn der Amtszeit der Juncker-Kommission politische Priorität - angefangen bei den Politischen Leitlinien von Kommissionspräsident Juncker vom Juli 2014 und bis hin zur jüngsten Rede zur Lage der Union vom 13. September 2017.

Hybride Aktivitäten staatlicher und nichtstaatlicher Gruppen stellen nach wie vor eine ernste und akute Gefahr für die EU und ihre Mitgliedstaaten dar. Hybride Kampagnen sind multidimensional, beinhalten Zwangsmaßnahmen und subversive Maßnahmen und greifen sowohl auf konventionelle als auch auf nicht konventionelle Mittel und Taktiken zurück. Sie sind so konzipiert, dass sie schwer zu entdecken oder einer Einzelperson oder Gruppe zuzurechnen sind.

Weitere Informationen

Bericht

Factsheet zur Abwehr hybrider Bedrohungen

IP/19/2788

 

Kontakt für die Medien:

Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct - telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail